Junge Kunst fördern!
Von Grevy Stipendium, Stadt Köln With 0 KommentareZur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln wir jedes Jahr Förderstipendien. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf jeweils 10.000 Euro. Außerdem wird den Preisträgerinnen und Preisträgern die Möglichkeit gegeben, ihre Werke in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1982 und jünger) sind und in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die auswärtigen Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.
Zur Ausschreibung kommen Stipendien in folgenden Sparten:
Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium)
Außerdem wird aus privaten Mitteln das Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik bereitgestellt. Interessentinnen und Interessenten für dieses Stipendium müssen ebenfalls in NRW wohnen oder arbeiten, die Altersgrenze liegt mit 30 Jahren jedoch fünf Jahre niedriger als bei den anderen Stipendien.
Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Künstlerinnen und Künstler für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese indirekte Form der Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Weiterführende Informationen sowie die Bewerbungsbogen finden Sie hier http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/foerder...
oder bei
Stadt Köln / Kulturamt
Zimmer 107
Richartzstraße 2-4 / 50667 Köln
Telefon: 0221 / 221-23481
Telefax: 0221 / 221-24953
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2017 möglich.
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